Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Autobahn Orga

1) Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.

2) Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.

3) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.

4) Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre.

5) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

7) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

8) Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

9) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.

10) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

11) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

12) Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

13) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

14) Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig.

15) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

16) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.

17) Der Teilnehmer darf jede Art von alkoholischen Getränken zu der Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis.

18) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.

19) Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Ein Ticket kann unter Rücksprache mit dem entsprechenden Ansprechpartner einer anderen Person zugewiesen werden.

20) Tickets sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

21) Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Con-Veranstaltungen um Freizeit-Veranstaltungen handelt, die nicht dem Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB unterliegen. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Bezahlung der Veranstaltung gemäß der Rücktrittsregelung.

22) Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst, sind nur nach schriftlicher Absprache möglich. Für gekaufte Tickets besteht grundsätzlich eine Zahlungspflicht, mit Rücksicht auf die Möglichkeit den Kauf 14 Tage nach der Bestätigung zu widerrufen. Betrug wird angezeigt.

23) Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

24) Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

25) Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

26) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs/Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

27) Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, daß seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charak-tername, -klasse etc). 3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

28) Abweichende Klauseln für Vollkaufleute

Für den Fall, daß der Teilnehmer Vollkaufmann ist, gelten abweichend von obigen Klauseln folgende Bestimmungen:

1. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist ebenso wie Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug auf den Ersatz des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung findet nicht statt.

2. Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion/-anfertigung von Videomitschnitten) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.

29) Der Verkauf von Waren oder das Anbieten Dienstleistungen jeglicher Art muss durch den Veranstalter genehmigt werden. Bei Verstößen hat der Veranstalter, das Recht den Teilnehmer von der Veranstaltung zu verweisen ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. Gleiches gilt für die Werbung für andere Larp-Veranstaltungen.

30) Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

31) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen örtlich und zeitlich gemäß eines zumutbaren Rahmens zu verschieben. Dies geschieht ausschließlich im Falle von höherer Gewalt.